Ab sofort gilt bis auf weiteres ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter)

Die aktuell geltenden Massnahmen finden Sie unter diesem Link: https://www.naturgefahren.sites.be.ch/de/start/aktuelle-situation/waldbrand.html#textimage_1468034230

Ein Feuerverbot wird erlassen, wenn die Wald- und Flurbrandgefahr hoch ist.
Dort, wo ein Feuerverbot in Kraft ist, sind alle Feuerquellen verboten, die einen Brand auslösen können.

Im Kanton Bern werden folgende Feuerverbote unterschieden:

  1. Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, bis 50 Meter Abstand zum Waldrand. Ausserhalb dieser Verbotszone sind Feuer mit höchster Vorsicht erlaubt.
  2. Feuerverbot im Freien, die Verbotszone umfasst damit den gesamten Aussenbereich inkl. Siedlungsgebiet.

Ist ein Feuerverbot in Kraft, dann ist im jeweiligen Geltungsbereich verboten