Einwohnerservice

Ausweispapiere

Seit 1. März 2010 sind die Ausweisdokumente (ID und Pass) nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern in einem der sieben regionalen neuen Ausweiszentren zu beantragen. Das für Wachseldorn nächstgelegene Ausweiszentrum befindet sich in Thun an der Scheibenstrasse 3. Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation unter Telefon 031 635 40 00 möglich.

Offizielle Informationen über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige erhalten Sie auch unterwww.schweizerpass.ch oder telefonisch beim Pass- und Identitätskartendienst des Kantons Bern unter Telefon 031 635 40 00.

Vereinsanlässe

Vorgängig von Vereinsanlässen sind die benötigten Bewilligungen fristgerecht bei der Einwohnergemeinde Wachseldorn beziehungsweise beim Regierungsstatthalteramt einzuholen:

  • Gastgewerbliche Einzelbewilligung: Spätestens 20 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Dem Gesuch ist immer auch eine Getränkekarte beizulegen.
  • Überzeitbewilligung: Ist auf dem Gesuch der gastgewerblichen Einzelbewilligung zu beantragen und mit diesem bei der Gemeindeschreiberei abzugeben.

Umzug

Zuzug

Bitte melden Sie sich bei einem Zuzug in unsere Gemeinde innert 14 Tagen am Schalter der Gemeindeverwaltung an. Für die rechtzeitige Anmeldung von Minderjährigen und unter umfassender Beistandschaft stehenden sind deren gesetzliche Vertreter (Inhaber der elterlichen Gewalt/Beistand) verantwortlich. Selbstverständlich kann der Ehemann oder die Ehefrau die ganze Familie anmelden.

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen

  • Identitätskarte
  • Familienbüchlein
  • AHV-Versicherungsausweis/Krankenkassenkarte

Ausländerinnen und Ausländer haben sich innert 8 Tagen seit Zuzug oder vor Stellenantritt persönlich bei der Gemeindeschreiberei anzumelden. Dazu werden folgende Dokumente benötigt

  • Gültiger Pass des Heimatlandes
  • Arbeitsbewilligung
  • Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
  • AHV-Versicherungsausweis/Krankenkassenkarte (wenn bereits vorhanden)

oder online: Melden Sie sich via eUmzugCH bei Ihrer alten Wohnsitzgemeinde ab. Ihre Zuzugsmeldung wird automatisch an Ihre neue Wohnsitzgemeinde weitergeleitet. Achtung: Bitte beachten Sie, ob Ihre Wegzugsgemeinde eUmzugCH nutzt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich nach Abmeldung persönlich bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden. 

Wegzug

Wenn Sie aus Wachseldorn wegziehen, melden Sie sich bitte spätestens am Tag Ihres Wegzugs persönlich bei der Gemeindeschreiberei ab. Bei der Abmeldung ist der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis vorzulegen. Ausländerinnen und Ausländer haben ihren Pass und den Ausländerausweis vorzulegen.

Umzug innerhalb der Gemeinde

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, melden Sie den Umzug bitte innert 8 Tagen der Gemeindeschreiberei (telefonische Mitteilung genügt).

Geburt

Spitalgeburten

Bei Spitalgeburten meldet das betreffende Spital die Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsortes.

Hausgeburten

Bei Hausgeburten muss die Geburt von den Angehörigen oder der Hebamme spätestens innert 3 Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden. Das zuständige Zivilstandsamt für Wachseldorn befindet sich in Thun, Scheibenstrasse 3.

Eheschliessung

Wenn Sie den Bund der Ehe eingehen wollen, melden Sie sich beim Zivilstandsamt in Thun für einen Termin (Ehevorbereitungsverfahren). Schweizer Bürger/Innen haben bei diesem Termin folgende Papiere vorzuweisen: Personenstandsausweis (nur wenn der Heimatort ausserhalb des zuständigen Zivilstandskreises liegt), Niederlassungsbewilligung sowie ID oder Pass. Ausländer/Innen haben vorzuweisen (Internationale Unterlagen oder in deutscher Sprache übersetzt): Original Geburtsschein (nicht älter als 6 Monate), Original Zivilstandsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung (bei der Wohngemeinde zu beziehen) sowie einen gültigen Reisepass. Liegen die notwendigen Papiere vor, kann die Ziviltrauung nach einer Sperrfrist von 10 Tagen erfolgen. Die Ziviltrauung muss nach dem Ehevorbereitungsverfahren innerhalb von 3 Monaten vollzogen werden.

Todesfall

Bei einem Todesfall zu Hause ist der Arzt zu benachrichtigen. Er stellt eine Todesbescheinigung aus. Mit der Todesbescheinigung und den amtlichen Ausweispapieren des Verstorbenen (Familienbüchlein, Niederlassungsausweis) muss der Todesfall dem zuständigen Zivilstandsamt am Todesort gemeldet werden. Die Einwohnergemeinde erhält vom Zivilstandsamt eine entsprechende Todesmeldung.