Ab sofort gilt bis auf weiteres ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter)
Die aktuell geltenden Massnahmen finden Sie unter diesem Link: https://www.naturgefahren.sites.be.ch/de/start/aktuelle-situation/waldbrand.html#textimage_1468034230
Ein Feuerverbot wird erlassen, wenn die Wald- und Flurbrandgefahr hoch ist.
Dort, wo ein Feuerverbot in Kraft ist, sind alle Feuerquellen verboten, die einen Brand auslösen können.
Im Kanton Bern werden folgende Feuerverbote unterschieden:
- Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, bis 50 Meter Abstand zum Waldrand. Ausserhalb dieser Verbotszone sind Feuer mit höchster Vorsicht erlaubt.
- Feuerverbot im Freien, die Verbotszone umfasst damit den gesamten Aussenbereich inkl. Siedlungsgebiet.
Ist ein Feuerverbot in Kraft, dann ist im jeweiligen Geltungsbereich verboten
