Gemeindeversammlung
Montag, den 25. November 2024 um 20.00 Uhr im Schulhaus Wachseldorn
Traktanden:
a) Änderung Gemeindeordnung
b) Änderung Abwasserreglement
c) Änderung Gebührenreglement- Budget 2025;
a) Genehmigung des Budgets 2025, Festsetzung der Steueranlage und der
Liegenschaftssteuern
b)Kenntnisnahme Finanzplan 2024 – 2029 - Wahlen
Ersatzwahl von Gemeinderat Daniel Gfeller infolge Amtszeitbeschränkung - Abrechnung Verpflichtungskredit Anschaffung Gemeindefahrzeug
- Orientierung des Gemeinderates
- Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der beschlussfassenden
Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Wachseldorn zur
Einsichtnahme öffentlich auf.
Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30
Tagen, in Wahlsachen innerhalb von 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und
begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff
Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und
Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz;
Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann