Gemeindeversammlung

Traktanden:

      1. Änderungen von Reglementen
        a) Änderung Gemeindeordnung
        b) Änderung Abwasserreglement
        c) Änderung Gebührenreglement
      2. Budget 2025;
        a) Genehmigung des Budgets 2025, Festsetzung der Steueranlage und der
        Liegenschaftssteuern
        b)Kenntnisnahme Finanzplan 2024 – 2029
      3. Wahlen
        Ersatzwahl von Gemeinderat Daniel Gfeller infolge Amtszeitbeschränkung
      4. Abrechnung Verpflichtungskredit Anschaffung Gemeindefahrzeug
      5. Orientierung des Gemeinderates
      6. Verschiedenes

      Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der beschlussfassenden
      Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Wachseldorn zur
      Einsichtnahme öffentlich auf.
      Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30
      Tagen, in Wahlsachen innerhalb von 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und
      begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff
      Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und
      Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz;
      Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann