Am 1. März 2022 tritt die Änderung der bernischen Baugesetzgebung in Kraft.
Dies führt im Baubewilligungsverfahren zu Veränderungen. Das Baugesuch muss neu über eBau elektronisch ausgefüllt werden und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.
Baugesuche sind ab 1. März 2022 über eBau elektronisch www.be.ch/ebau einzureichen. Dazu wird ein BE-Login benötigt (gleiches Login auch für Steuererklärungen).
Das Baugesuchsformular, welches aus eBau generiert wird, ist auszudrucken und in zweifacher Form bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Baupläne sind auf eBau hochzuladen. Ebenfalls müssen die Baupläne unterschrieben und in zweifacher Form bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Als Eingangsdatum gilt die Eingabe des Papierdossiers bei der Gemeinde. Erst dann wird das Baugesuch weiterbearbeitet.
Weiter sind folgende Gesuche elektronisch einzugeben:
- Ausnahmegesuche
- Gesuch um vorzeitige Baubewilligung
- Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung
- Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche während des Baubewilligungsverfahrens und im Baubeschwerdeverfahren vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion
- Baupolizeiliche Selbstdeklaration
- Die beiden Formulare für die Selbstdeklaration der Baukontrollen SB1 und SB2 sind über eBau auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben der Gemeindeverwaltung einzureichen.