Vorgängig von Vereinsanlässen sind die benötigten Bewilligungen fristgerecht bei der Einwohnergemeinde Wachseldorn beziehungsweise beim Regierungsstatthalteramt einzuholen:
- Gastgewerbliche Einzelbewilligung: Spätestens 20 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Dem Gesuch ist immer auch eine Getränkekarte beizulegen.
- Überzeitbewilligung: Ist auf dem Gesuch der gastgewerblichen Einzelbewilligung zu beantragen und mit diesem bei der Gemeindeschreiberei abzugeben.