Bei einem Todesfall zu Hause ist der Arzt zu benachrichtigen. Er stellt eine Todesbescheinigung aus. Mit der Todesbescheinigung und den amtlichen Ausweispapieren des Verstorbenen (Familienbüchlein, Niederlassungsausweis) muss der Todesfall dem zuständigen Zivilstandsamt am Todesort gemeldet werden. Die Einwohnergemeinde erhält vom Zivilstandsamt eine entsprechende Todesmeldung.
Gemeindeverwaltung
Wachseldorn
Süderen 63a
3618 Süderen
Telefon033 453 10 54
Fax033 453 20 70
E-Mailinfo@wachseldorn.ch
Dienstag07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag07:00 - 11:30 Uhr

