Spitalgeburten
Bei Spitalgeburten meldet das betreffende Spital die Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsortes.
Hausgeburten
Bei Hausgeburten muss die Geburt von den Angehörigen oder der Hebamme spätestens innert 3 Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden.
Das zuständige Zivilstandsamt für Wachseldorn befindet sich in Thun, Scheibenstrasse 3.